Willkommen bei der THEA

Wir sind mit Sicherheit die kleinste aller Bildungseinrichtungen in der Veranstaltungsbranche, aber die Größe allein ist mitunter nicht entscheidend.

THEA – die Nette aus Thüringen

 

       

 

 


 

 

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Veranstaltungsleitung

Zweitägiger Zertifikatskurs mit RA Volker Löhr

In der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) §38 (2) wird die Anwesenheit des Betreibers oder eines von ihm beauftragten Veranstaltungsleiters während des Betriebes der Versammlungsstätte gefordert.

Anders als bei der Funktion der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wird in der MVStättVO für den Veranstaltungsleiter keine Formalqualifikation gefordert. Ungeachtet dessen sollte der Veranstaltungsleiter über hinreichende fachliche, personelle und soziale sowie über Entscheidungskompetenz verfügen.

Wofür ist die Veranstaltungsleitung verantwortlich? Ist eine kollektive Veranstaltungsleitung möglich? Welche Kenntnisse braucht die Veranstaltungsleitung? Wie handelt man richtig bei kritischen Szenarien und Notfällen? Wie erfolgt die wirksame Übertragung von Pflichten? Welche Haftungsrisiken bestehen für die Veranstaltungsleitung? Wie funktioniert eine gemeinsame Veranstaltungsleitung durch Vertreter des Betreibers und des Veranstalters?

In unserem zweitägigen Zertifikatskurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse zur Veranstaltungsleitung. Lernen Sie die rechtlich zulässigen Varianten der Veranstaltungsleitung kennen. Wie sehen die neusten Branchenstandards aus. Wir vermitteln das notwendige Wissen.

Termin:
28.-29.08.2024, Congress Hotel, Weimar Legefeld

Veranstaltungsleitung 2024

Anmeldeformular


Meister Update No. 20 AUSGEBUCHT

In unserem 20. Meister-Update stehen erneut juristische Themen im Vordergrund.In bewährter Weise wird RA Volker Löhr zum einen über rechtliche Neuerungen für die Branche wie z.B. die anstehende Novellierung der Musterversammlungsstättenverordnung und das Sicherheitsgewerbegesetz informieren.  Im zweiten Teil des Tages geht es um die zunehmende Polarisierung auch bei Veranstaltungen aufgrund von teils extremen Veranstaltungsinhalten.

Kontroverse Veranstaltungen mit stark polarisierenden oder (politisch-weltanschaulich) extremen Inhalten beschäftigen nicht nur die Branche, sondern rücken die Locations und gastgebenden Häuser auch immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch welche Grenzen sind Betreibern bei der Zurückweisung von Veranstaltungen durch Gesetz und Rechtsprechung vorgegeben und welche Reaktionsmöglichkeiten haben Betreibergesellschaften? Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit, wann wird die Schwelle zur Volksverhetzung überschritten? Betreiber von Versammlungsstättenmit dazugehörigen Außenflächen, welche als Versammlungsorte und Podien der Meinungsäußerung genutzt werden, sollten sich im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung vertieft mit Inhalten und Grenzen des Demonstrationsrechts in Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt auseinandersetzen. Schließlich muss eine Veranstaltungsleitung bei Solidaritätsbekundungen von Vortragenden, Künstlern oder Besuchern stets bewerten, ob diese Äußerungen im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen oder beispielsweise bereits die Schwelle zur Volksverhetzung und damit der strafbaren Handlung überschritten wurde. Je nach Äußerung und Format kann eine Veranstaltungsleitung bei strafbaren Äußerungen zum Eingriff und gegebenenfalls zum Abbruch einer Veranstaltung verpflichtet sein.

RA Volker Löhr wird dieses Thema rechtlich einordnen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Termin:                       Mittwoch, 10.04.2024, 10.00 bis 16.00 Uhr
Ort:                             Congress Hotel Weimar by Mercure
Preis:                           140,- € (zzgl. gesetzliche MwSt.)

Tagungsgetränke und ein Mittagsimbiss sind im Preis enthalten
Anmeldungen sind ab sofort möglich.

 Anmeldeformular


Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

Zum 31.12.2019 ist eine neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ in Kraft getreten.
Mit dieser Prüfung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Schwerpunkt der Prüfung ist „meisterliches Handeln“ und nicht wie bisher „Fachwissen“.
In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Partner, dem ZAW Leipzig, bieten wir ab November einen neuen Vorbereitungslehrgang für diese Prüfung an.

Termine:
ab 09.04.2024 Lehrgangsteil Veranstaltungsprozesse

Informationen:

https://www.zaw-leipzig.de/training/gepruefter-meister-fuer-veranstaltungstechnik/

Alle Informationen zur Anmeldung erhaltet ihr bei:

Simone Janzen, ZAW Leipzig

Telefon: 0341 468639-14
simone.janzen@zaw-leipzig.de

 

Sachkunde für Fliegende Bauten in der Veranstaltungstechnik

Der Betreiber eines Fliegenden Baus oder ein von ihm beauftragter hinreichend sachkundiger Vertreter muss während des Betriebs die Aufsicht führen und für die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebsvorschriften sorgen.

Der Betreiber hat die Bedienungspersonen an jedem Aufstellungsort insbesondere über die Bedienungs- und Betriebsvorschriften und das Verhalten bei Stromausfall, in Brand- und Panikfällen oder sonstigen Störungen zu belehren. Die Bedienungs- und Betriebsvorschriften müssen von den Bedienungspersonen jederzeit eingesehen werden können.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der Fliegenden Bauten (Bühnen, Tribünen) hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er die Bedienungs- und Betriebsvorschriften des Fliegenden Baus umsetzen kann. Sie haben die Möglichkeit, sich durch einen Lehrgang nach den Grundsätzen der FlBauR zum Sachkundigen ausbilden zu lassen

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich sowohl an der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten(FlBauR) als auch am igvw-Standard SQ P5Aufstellung und Betrieb nicht ortsfester Bühnen und Bühnenüberdachungen“.

Das nächste Seminar findet voraussichtlich im Frühling 2025 statt.


 

Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 1

Ziel:

Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 verfügt über die Kompetenzen für grundlegende Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Montieren von Traversensystemen
  • Handhaben von Anschlagmitteln
  • Anschlagen von Traversen und Hebezeugen
  • Anschlagen von Lasten
  • Handhaben von Hebezeugen
  • Anschlagen an vorgegebenen Anschlagpunkten von Tragwerken

Zugangsvoraussetzungen:
Unmittelbare Voraussetzung sind mathematische Grundkenntnisse. Hierzu gehören: die Grundrechenarten, Trigonometrie, Geometrie und das Lösen von einfachen Gleichungen.

Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Der nächste Lehrgang ab 30.09.2024 ist bereits ausgebucht. 

Mit freundlicher Unterstützung durch

 

 

 


Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 2

 

Ziel:
Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 hinausgehen.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
  • Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen
  • Planen von Hilfstragwerken
  • Koordinieren von Riggingtätigkeiten
  • Durchführen von Unterweisungen
  • Gewährleisten und Durchführen von Rettungsmaßnahmen

Erstellen erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen

Zugangsvoraussetzungen:

Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 1
  • Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
  • Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn oder
  • 20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Der nächste Lehrgang findet voraussichtlich im Zeitraum vom 7.10.-15.11.2024 statt. 

 

Mit freundlicher Unterstützung durch


Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 3

Ziel:
Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 hinausgehen.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Koordinieren des gesamten Gewerkes Rigging
  • Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
  • Auswerten komplexer statischer Berechnungen
  • Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging

Zugangsvoraussetzungen:
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 2
  • Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
  • Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu belegen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise.
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Der nächste Lehrgang findet voraussichtlich im Januar 2025 statt.

 


Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik – SQQ1


Sachkundiger für Schallpegelmessung

In den letzten Jahren hat der Streit um die zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen immer häufiger auch Gerichte beschäftigt. Mal klagten Anwohner über ruhestörenden Lärm, mal erhoben Konzertbesucher im Nachgang Schadenersatzklage wegen erlittener Gehörschädigungen – oft mit Erfolg. Es gilt: Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen können Schallpegel erzeugen, die das Gehör des Publikums schädigen. Schutz des Publikums, der Anwohner und der Mitarbeiter vor zu hohen Schallpegeln – welche rechtlichen Anforderungen sind zu erfüllen und wie sind diese in der Praxis umsetzbar?

In unserem zweitägigen Seminar vermitteln wir sowohl die theoretischen Grundlagen der Schalldruckpegelmessung als auch die praktische Umsetzung der Messungen nach DIN 15905 Teil 5, TA-Lärm sowie die Ermittlung der Geräuschimmissionen und Immissionsrichtwerte.

Dieses Seminar wird voraussichtlich erst wieder 2025 angeboten.

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